Umkehrhypotheken- ein Trend für Deutschland?
Posted in Versicherung + Finanzen on 09/10/2011 02:12 pm by adminDas Beleihen von Vermögensgegenständen ist in Deutschland keine Seltenheit – in jedem Pfandhaus wird dergleichen seit Jahrzehnten betrieben. Die Sicherung dieser Beleihungen (oder Lehen) allerdings bereitet regelmäßig Schwierigkeiten. Für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Erbbaurechte zeichnet sich nun ein Trend ab, der dieses Sicherungsproblem egalisiert: Die Umkehrhypothek. Bei einer solchen Gestaltungskonstruktion wird ein ansonsten lastenfreies Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht mit einer Hypothek belastet – der Umkehrhypothek. Dabei ist der Begriff “Umkehrhypothek” nicht gleichzusetzen mit den üblichen Hypothekenarten, die landläufig zur Beleihung zur Anwendung gebracht werden. Da eine Hypothek betragsmäßig fest definiert ist, stellt sie das beste Mittel für eine dingliche Sicherung der Forderung dar. Der Begriff Hypothek bezeichnet somit die Art der Sicherung. Dinglich meint die Eintragung in das Grundbuch; dort wird die Sicherung gegenüber jedem Eigentümer, auch künftig wechselnden, wirksam. Die Umkehrhypothek beschleunigt den Wertschöpfungsprozess einer Immobilie, in dem sie ihr einen Kredit gegenüberstellt, der die Immobilie als Sicherheit nutzt. Dieser Kredit kann in der Regel mit einer Sofortausschüttung oder über eine lebenslange Rentenzahlung ausbezahlt werden. Man spricht somit bei einer Umkehrhypothek auch landläufig von einer “Verrentung” der eigenen Immobilie. Damit verschaffen sich Immobilieneigentümer neue Liquidität, ohne auf das Eigentum am Grundstück oder grundstückgleichen Recht zu verzichten. Umkehrhypotheken lassen sich im Übrigen nicht nur für Immobilien nutzen: Auch für bestimmte Mobilien, die über ein eigenes Grundbuch verfügen (wie z.B. Schiffe oder Flugzeuge) sind Umkehrhypotheken die erste Wahl, soll letztlich das eigene Barvermögen gestärkt werden. Hat man darüber hinaus noch die Möglichkeit zu vermieten, belastet die Rückzahlung nicht.